Wir möchten Sie über wichtige Änderungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit informieren, die durch die Einführung des Digital-Services-Act (DSA) und die nationalen Umsetzungen im Digital-Dienste-Gesetz (DDG) sowie im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) entstanden sind. Diese neuen Vorschriften gelten seit dem 17. Februar 2024 für alle Plattformen.
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
- Neue Begriffe und Gesetzesänderungen:
– Der Begriff „Telemedien“ wird nun durch „Digitale Dienste“ ersetzt.
– Das Telemediengesetz (TMG) ist nicht mehr gültig und wird durch das DDG ersetzt.
– Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) heißt jetzt Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
- Anpassungen auf Ihrer Webseite:
– Ersetzen Sie alle Verweise auf „Telemedien“ durch „Digitale Dienste“.
– Aktualisieren Sie die Allgemeinen Informationspflichten im Impressum gemäß § 5 DDG (vorher § 5 TMG) und die Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen gemäß § 6 DDG (vorher § 6 TMG).
– Passen Sie Ihr CMP/Cookie-Banner an, um auf § 25 TDDDG statt auf § 25 TTDSG zu verweisen.
– Überarbeiten Sie die Datenschutzinformationen auf Ihrer Webseite entsprechend den neuen Gesetzesbezeichnungen.
- Aktualisierung der Datenschutzerklärungen gemäß DS-GVO:
– Überprüfen Sie alle Datenschutzerklärungen (für Kunden, Lieferanten, Bewerber, Mitarbeiter) und ersetzen Sie Verweise auf das TMG und TTDSG durch DDG und TDDDG.
– Ersetzen Sie „Telemedien“ durch „Digitale Dienste“ in allen relevanten Dokumenten.
– Eine Benachrichtigung der Betroffenen über diese Änderungen ist nicht erforderlich.
- Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für Mitarbeiter:
– Überprüfen und aktualisieren Sie alle datenschutzrechtlichen Verpflichtungserklärungen Ihrer Mitarbeiter, um Verweise auf das TMG und TTDSG zu entfernen.
– Aktualisieren Sie Verweise auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 3 TDDDG.
– Bereits unterschriebene Verpflichtungserklärungen müssen nicht geändert werden.
Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllt, empfehlen wir folgende Schritte:
– Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen.
– Schulung Ihrer Mitarbeiter über die neuen Vorschriften und deren Auswirkungen.
– Überprüfung und Anpassung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit.
– Einrichtung eines Prozesses zur schnellen Meldung und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen.
Unsere Unterstützung für Sie
Wir wissen, dass die Einhaltung dieser neuen Vorschriften herausfordernd sein kann. Daher bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an:
– Beratung und Schulungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit.
– Überprüfung und Optimierung Ihrer Datenschutzpraktiken durch unsere Experten.
– Bereitstellung von Vorlagen und Tools, die Ihnen helfen, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich unsere Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Webseite!
Hier klicken, um einen Beratungstermin zu vereinbaren
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ihr Team von der Health365 AC GmbH
